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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände in einwandfreiem und funktionsfähigen Zustand wieder an den Vermieter zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände hat der Mieter Schadensersatz in Höhe der tatsächlich entstandenen Neubeschaffungs- bzw. Reparaturkosten sowie entgangener Mieteinnahmen zu leisten.

Eine versuchte Selbstreparatur bedarf der Zustimmung des Vermieters. Der Mieter haftet in jedem Fall für die missbräuchliche Nutzung der Mietgegenstände durch Dritte. Eine Haftung wegen normalem Verschleiß bleibt ausgeschlossen.

§ 2 Pflichten des Vermieters

Der Vermieter ist zur sach- und fachgerechten Ausgabe der Mietgegenstände und erforderlichenfalls zum Austausch von defekten Mietgegenständen sowie von Ersatzteilen verpflichtet. Der Vermieter ist zudem verpflichtet, die Mietgegenstände in funktionstüchtigem Zustand zu übergeben.

§ 3 Vertragslaufzeit

Der Mietvertrag beginnt mit dem Tag der Ausgabe und endet mit der Rückgabe. Soweit der Mieter die Mietgegenstände vorzeitig zurückgibt, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Miete nicht. Der Mieter kann die Rückgabe jedoch, unter Beachtung einer Frist von 2 Werktagen, verschieben, ohne dass hierfür weitere Kosten entstehen.

§ 4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.